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Seite: Service > EU-Ungarn-Service

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Wer grenzübergreifend lebt und arbeitet, sollte sich auch grenzübergreifend informieren

Das EU-Recht und deren Anwendung können mit den Führerscheinrichtlinien durchaus in Verbindung gebracht werden. Denn nur wer einen ordentlichen und begründeten Aufenthalt in europäischen und sonstigen Staaten hat, muss sich mit diesem Thema auseinander setzen. Im Gegensatz zum Missbrauch von geltendem Recht zur Erlangung eines EU-Führerscheines haben wir uns zur Aufgabe gemacht, dieses Thema offen und wahrheitsgemäss darzustellen.

Das Wohnortprinzip hat für Menschen, die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern nicht nur u.a. steuerliche Konsequenzen, sondern ist auch mit Auflagen der dortigen Ländern im Sinne des Führerscheins verbunden.

Somit stellen sich wechselseitige Fragen, zu denen wir mit Rat und Tat im Sinne der bilateralen Abkommen zur Seite stehen.

Folgende aktuelle Beispiele und Fragen im Überblick:

► Ein Deutscher Staatsangehöriger zieht in einen EU-Staat oder verlagert seine Geschäftstätigkeit temporär ins Ausland

► Ein Deutscher Staatsangehöriger zieht in die Schweiz und wird Aufenthalter

► Ein EU-Staatsangehöriger zieht nach Deutschland

Kontakt

 

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Bereits hier stellen sich die Fragen der Gültigkeit und Rechtsverordnungen. So muss z.B. ein Deutscher, der in die Schweiz zieht, innerhalb eines Jahres den EU-Führerschein in einen Schweizer Führerschein zwingend umschreiben lassen, so auch im Falle eines Zuzuges nach Deutschland, wobei hier verschiedene Regelungen hinsichtlich der Nationalitäten zu beachten sind.

EU-FS-Infothek

► Beitrag Schweiz - Umschreibung - Bedingungen - Antrag und Info

► Beitrag Deutschland

► Beitrag Ungarn

Übergreifende Themen

Themenflyer-EU-Ungarn-Service

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Themenflyer-Deutschland

Themenflyer-Ungarn

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